Landschaftspflege
Wir erstellen Landschaftspflegerische Begleitpläne, Eingriffsbilanzierungen und Artenschutzrechtliche Prüfungen, die zur Genehmigung Ihres Bauvorhabens gefordert werden. Sofern Gutachter oder andere Fachplaner benötigt werden, vermitteln und koordinieren wir dies entsprechend.
Im Bereich der Umweltplanung und des Naturschutzes bearbeiten wir Projekte der Gewässer-Renaturierung, bei denen der Rückbau vorhandener Strukturen, die Entschlammung von Seen und Teichen, das Anlegen neuer Uferbereiche und die standortgerechte Bepflanzung eine maßgebliche Bedeutung haben. Wir arbeiten intensiv mit den jeweiligen Fachämtern zusammen und beteiligen je nach Bedarf weitere Fachplaner, Gutachter und Experten der Naturschutzverbände.
Das auf einem Grundstück anfallende Niederschlagswasser (Regenwasser), bspw. der Dachflächen, muss gemäß Landeswassergesetz örtlich versickert oder in ein ortsnahes Gewässer eingeleitet werden. Nur auf Verlangen der Kommune oder in Ausnahmefällen ist die Einleitung in den Kanal heute noch erlaubt, dies ist jedoch mit entsprechenden Gebühren verbunden. Einzelheiten regeln das LWG und die örtliche Entwässerungssatzung.
Wir erstellen für alle Gebäudearten, ob Wohnhaus oder öffentliche Einrichtung (bspw. Krankenhäuser, Industriehallen, o.ä.) die Berechnung der notwendigen Versickerungsanlage (verschiedene Arten der Versickerung sind möglich), organisieren eine Boden-Untersuchung durch einen Geotechniker und erwirken die Genehmigung bei der zuständigen Behörde. Wir erstellen die technische Planung, die Ausschreibungs-Unterlagen und übernehmen die Bauleitung.