Unser Leistungskatalog ist so vielseitig wie unsere Projekte und entwickelt sich mit jeder neuen Herausforderung weiter. Entsprechend der Gliederung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden Projekte in Leistungsphasen unterteilt, die von der ersten groben Idee bis zum fertigen Objekt alles umfassen.
Wir erstellen für Sie die planerische Gestaltung Ihrer privaten Außenanlagen, Ihres Wohngartens, Haus-Eingangsbereiches sowie aller anderen Gestaltungselemente rund um Ihr Haus.
Von der Gestaltungs-Idee bis zur Realisierung betreuen wir Sie und Ihr Projekt während der gesamten Bauphase bis zum erfolgreichen Abschluss.
Ihr Wunschgarten ist in greifbarer Nähe!
Als erfahrenes Planungsbüro für hochwertige und funktionale Außenanlagen, urbane Freianlagen sowie Verkehrs- und Gewerbeflächen bieten wir Ihnen immer maßgeschneiderte Lösungen. Ob öffentlicher Auftraggeber oder Unternehmer – wir helfen Ihnen dabei, Ihr Vorhaben erfolgreich und wirtschaftlich umzusetzen.
Wir bieten das ökonomische, technische und fachliche Know-how, um Ihre Projekte erfolgreich zu realisieren. Wir entwickeln Pläne und betreuen Ihr Projekt von Beginn bis zur erfolgreichen Abnahme. Wir erstellen Leistungsbeschreibungen, koordinieren sämtliche Abläufe und kontrollieren die Qualität der Ausführung, die Kosten und den Zeitplan in enger Abstimmungen mit unserem Auftraggeber.
Bei der Realisierung der Projekte nehmen wir an fachübergreifender Zusammenarbeit teil, begleiten Bürgerbeteiligungen und gestalten den öffentlichen Diskurs. Hohen technischen und rechtlichen Anforderungen unserer Projekte begegnen wir mit fachübergreifender Kompetenz und finden für komplexe Projektanforderungen zuverlässige Lösungen.
Ökologische Baubegleitung
Ökologische Baubegleitung ist ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung von nachhaltigen Bauprojekten. Wir begleiten Ihr Projekt von Anfang an und unterstützen Sie dabei, ökologische Aspekte in Ihre Planung zu integrieren. Mit unserem Know-how und unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt nicht nur erfolgreich, sondern auch ökologisch verantwortungsvoll umgesetzt wird.
Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ist ein Instrument zur Quantifizierung negativer Auswirkungen eines Bauvorhabens auf Natur- und Landschaft. Wir unterstützen Sie dabei, die ökologischen Auswirkungen Ihres Bauprojekts zu analysieren und Eingriffe zu minimieren oder auszugleichen. Durch eine sorgfältige Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen sorgen wir dafür, dass Ihr Projekt nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch ökologisch nachhaltig ist.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Unsere artenschutzrechtliche Prüfung von Flora und Fauna umfasst eine sorgfältige Analyse des Projektgebiets und eine Bewertung der vorhandenen Arten und Lebensräume auf der Basis der rechtlichen Vorgaben und Bestimmungen zum Artenschutz. Das Ergebnis ist eine fundierte Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die geschützten Arten und die Erstellung von Vorschlägen für Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von negativen Auswirkungen.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist ein wichtiger Bestandteil von Bauprojekten und dient dem Schutz von Natur und Landschaft sowie des Landschaftsbildes. In diesem Plan werden Maßnahmen festgelegt, die dazu beitragen, die Auswirkungen eines Bauvorhabens auf die Umwelt zu minimieren, eine Integration in die Umgebung zu erzielen und vernetzte Biotopstrukturen zu schaffen.
Wir versuchen unser Glossar auf dem aktuellen Stand zu halten, können allerdings keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität sämtlicher Angaben übernehmen. Sollten Sie Erläuterungen vermissen, so freuen wir uns über Ihr Feedback.
Begriffe von A-Z
Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) ist die Interessenvertretung ihrer Architekten und Stadtplaner und im Baukammerngesetz des Landes Nordrhein-Westfalen als Körperschaft öffentlichen Rechts gesetzlich verankert. Der Titel „Landschaftsarchitekt/in“ ist gesetzlich geschützt und darf nur von Mitgliedern einer deutschen Architektenkammer geführt werden. Alle Mitglieder unterliegen berufsständischen Regeln, die im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes sicherstellen, dass nur qualifizierte und verlässliche Personen diesen Titel tragen. (Quelle: www.aknw.de)
Die AKNW bietet auch für BauherrInnen eine Reihe an Service-Leistungen und Informationen an.
Eine Baumschutzsatzung kann von der Gemeinde beschlossen werden, ihr Inhalt kann in unterschiedlichen Gemeinden variieren, der zentrale Inhalt ist jedoch in der Regel identisch.
Die Baumschutzsatzung regelt bspw., welche Bäume genehmigungsfrei gefällt werden dürfen und für welche eine Genehmigung erforderlich ist. Sie beinhalten Gebote, Verbote und Ersatz-Maßnahmen.
Eine extensive Dachbegrünung besteht zumeist aus Gräsern, Sukkulenten oder Moosen, die wenig Pflege benötigen und sich weitestgehend selbst erhalten. Neben der ansprechenden Optik eines grünen oder blühenden Daches wirkt sie sich positiv auf das Klima aus, schützt die Dachabdichtung, reduziert den Abfluss des Niederschlagswassers und ist oftmals eine anerkannte Form der Flächen-Entsiegelung oder Ausgleichs-Maßnahme.
Bei einer intensiven Dachbegrünung wird die Dachfläche nutzbar gestaltet, d.h. neben Bepflanzungen bspw. durch Terrassen, Wege oder Rasenflächen, so wie jeder normale Garten auch. Eine entsprechend ausgelegte Statik ist dabei die Grundvoraussetzung. Die Vorteile entsprechen denen einer extensiven Dachbegrünung.
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist der Orientierungsrahmen für die Angemessenheit von Planungshonoraren von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie für Ingenieure der Baubranche. Sie benennt Mindest- und Höchstsatzgrenzen des Honorars.
Eine Kostenschätzung wird auf der Grundlage der Vorplanung erstellt, eine detaillierte Kostenberechnung auf der Grundlage der Entwurfsplanung. Nach der Ausschreibung der Bauleistungen steht der Kostenansatz fest (angebotene Unternehmer-Preise).
Die Kostenfeststellung gibt die tatsächlich angefallenen Kosten nach der Abrechnung mit dem Bauunternehmen wieder. Die anrechenbaren Kosten einer Baumaßnahme dienen der Honorar-Berechnung, diese können im Einzelfall von der Kostenfeststellung abweichen, bspw. aufgrund von Eigenleistungen.
Unter einem Landschaftsbild versteht man primär die visuellen Eindrücke einer Landschafts, diese sind dabei natürlichen Ursprungs, wie auch kulturell geprägt. Der Begriff ist vergleichbar mit dem des Ortsbilds in bebauten Gebieten. Der Schutz des Landschaftsbildes ist sowohl im Baugesetzbuch als auch im Naturschutzgesetz verankert, bspw. durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten.
Vorgabe des Gesetzgebers: „Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, ist zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah direkt oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer einzuleiten (…)“ [Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen – LWG]
Es gibt verschiedene Arten der Versickerung, bspw. Flächen-, Mulden-, oder Rigolen-Versickerungen. Die geeignete und zulässige Form muss individuell auf die Niederschlags-Menge und die Herkunft sowie die Grundstück-Gegebenheiten abgestimmt werden. Die Planung erfolgt nach Bestimmung der örtlichen Bodenverhältnisse und der Regen-Daten.
Die Herstellung und der Betrieb einer Versickerungsanlage müssen von der Unteren Wasserbehörde genehmigt werden.
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen wird herausgegeben vom DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.)
Die ATV werden auch als DIN-Normen herausgegeben. Die VOB muss bei privaten Bauvorhaben vertraglich vereinbart werden, um Gültigkeit im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu besitzen.
Leistungsphasen
Nach der Klärung der Aufgabenstellung werden relevante Planungsgrundlagen ermittelt (Haus-Grundrisse, Lagepläne, evtl. Leitungspläne oder Bebauungspläne). Diese Unterlagen werden zu einem Bestandsplan zusammengefasst und durch örtliche Aufmaße vervollständigt.
Erarbeitung eines Planungskonzeptes und einer Kostenschätzung (optional), Abstimmung Ihrer Wünsche und unserer ersten Gestaltungs-Ideen
Zeichnerische Darstellung des Entwurfes als anschaulichen Lageplan bspw. im Maßstab 1:100 oder 1:50. Je nach Entwurf fertigen wir auch perspektivische Ansichten an, damit Sie sich die räumliche Wirkung Ihres Gartens / Objektes besser vorstellen können.
Auf der Grundlage des Entwurfsplanes können wir die Kosten für Ihr Bauvorhaben genauer berechnen.
Behördliche Genehmigungen sind natürlich nicht bei jeder Außenanlagen- / Gartengestaltung notwendig. In einem Privatgarten kann jedoch für ein Carport, eine größere Überdachung oder Grenzbebauungen wie Mauern und auch Zäune eine Baugenehmigung erforderlich sein. Außer dem Bauantrag können bspw. Genehmigungen für Gehwegüberfahrten, Fällgenehmigungen oder Genehmigungen zur Einleitung von Regenwasser in den Untergrund erforderlich sein. Entsprechende Anträge und Pläne erstellen wir für Sie und übernehmen auch die Abstimmung mit den Behörden.
Für die Bauausführung fertigen wir je nach Bedarf technische Pläne mit Angaben der Maße, Höhen und Materialien sowie Detail-Lösungen in unterschiedlichen Maßstäben. Dazu zählen bspw. Absteckpläne, Materialpläne, Entwässerungspläne, Leitungspläne für Bewässerung und Beleuchtung und vieles mehr.
Die Bauleistung wird ausgeschrieben, das bedeutet sämtliche Arbeiten werden schriftlich ausformuliert, sodass jedes Bauunternehmen seinen Preis für die Arbeit anbieten kann.
Die Maße ermitteln wir über unser CAD-System direkt aus den Bestands- und Entwurfsplänen. Durch die genaue Beschreibung der Leistung sind die einzelnen Angebotspreise gut zu vergleichen. Die Leistungsbeschreibung / das Leistungsverzeichnis wird Vertragsbestandteil mit der ausführenden Firma und dient als Abrechnungsgrundlage.
Wir stellen die Vergabe- und Vertragsgrundlagen zusammen. Die auf der Grundlage der Ausschreibung eingehenden Angebote der Firmen werden inhaltlich und rechnerisch geprüft und bewertet. Die Ergebnisse werden in einem Bietervergleich zusammengefasst. Daraufhin können noch Verhandlungen mit den Bietern stattfinden und wir erstellen eine Vergabeempfehlung.
Wir übernehmen die Koordination der Bauausführung als Vertreter der Bauherrnschaft sowie die Überwachung der technischen und gestalterischen Planungsvorgaben zur Umsetzung des Entwurfes. Wir führen die laufende Kostenkontrolle und die Abnahme der einzelnen Gewerke durch. Wir prüfen die tatsächlich ausgeführten Leistungen und die Unternehmer-Rechnungen.
Selbst nach Fertigstellung der Baumaßnahme durch die ausführende Firma bleibt noch einiges zu tun, bspw. überwachen wir die ordnungsgemäße Durchführung der Gewährleistungs- und Entwicklungspflege Ihrer Pflanzung oder kümmern uns um die Anzeige evtl. auftretender Ausführungsmängel im Rahmen der Gewährleistungszeiten.
Kontakt
Landschaftsarchitektur Schwarz
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